Neue MWIKE-Programme fördern Innovationen aus NRW ©Papisut – stock.adobe.com
»Digitale Zukunft Künstliche Intelligenz (KI)« und »innovation2business.nrw« stärken Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) startet zwei neue Programme: Mit dem Förderprogramm »Digitale Zukunft Künstliche Intelligenz (KI)« soll zusammen mit dem AI Village der Transfer von Forschungsergebnissen in Unternehmen zur Entwicklung innovativer KI-Anwendungen vorangetrieben werden. Das Programm »innovation2business.nrw« richtet sich hingegen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen und stärkt die wirtschaftliche Verwertung von Patenten.
»Digitale Zukunft Künstliche Intelligenz (KI)«
Im Rahmen des neuen Förderangebots »Digitale Zukunft Künstliche Intelligenz (KI)« vom Wirtschaftsministerium und AI Village soll die nachhaltige wirtschaftliche, ökologische und soziale Transformation im Rheinischen Revier vorangetrieben werden. Egal ob KI-gestützte Automatisierungen, datenbasierte Entscheidungsprozesse oder innovative Services: Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen dabei, ihre Visionen von KI-Anwendungen in die Tat umzusetzen und von Forschungsergebnissen aus der Wissenschaft zu profitieren. Gefördert werden in dem KI-Programm sowohl Verbund- als auch Einzelvorhaben. Voraussetzung ist, dass die Projekte oder Produkte den Transfer und die Weiterentwicklung innovativer Technologien oder Verfahren zum Ziel haben. Insgesamt stehen für den Förderaufruf rund 10 Millionen Euro aus dem STARK-Programm des Bundes zur Verfügung.
»innovation2business.nrw«
Um Innovationen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen häufiger und schneller in die wirtschaftliche Anwendung zu bringen, richtet NRW sein Programm zur Patentverwertung unter dem Namen »innovation2business.nrw« neu aus. Damit knüpft es an das erfolgreiche Vorgängerprogramm »NRW Hochschul.IP« an. Die 28 an dem Programm teilnehmenden Hochschulen in NRW erhalten in den kommenden drei Jahren insgesamt 7,5 Millionen Euro für den professionellen Schutz und Transfer ihres geistigen Eigentums. Die Förderung kann für Innovationen in Anspruch genommen werden, für die es eine feste Verwertungsabsicht in Unternehmen gibt.