Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski

Professorin für Rechtswissenschaft, Universität zu Köln

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Künstliche Intelligenz und das Recht

Frauke Rostalski ist Professorin für Rechtswissenschaft und beschäftigt sich mit juristischen Fragen rund um Künstliche Intelligenz. Neben ihrer Tätigkeit an der Universität zu Köln bringt sie ihre Expertise auch im Deutschen Ethikrat ein.

Prof. Dr. Dr. Rostalski,
© Universität zu Köln

Was macht das Thema Künstliche Intelligenz für Sie als Rechtswissenschaftlerin so spannend?
Künstliche Intelligenz führt auf beiden »Seiten« des Rechts zu ganz neuen Problemen und Möglichkeiten: Wenn ein durch KI gesteuertes Fahrzeug einen Unfall verursacht, stellt sich die Frage nach der rechtlichen Verantwortlichkeit. Es geht also um die Anwendung des Rechts auf KI. Daneben kann KI aber auch dabei helfen, das Recht anzuwenden, z. B. indem juristische Texte in natürlicher Sprache analysiert und Entscheidungsmuster nachvollzogen werden. Vielleicht ist es sogar möglich, die Rechtsanwendung für manche Fälle vollständig zu automatisieren. Mit »klassischen« Algorithmen geht das nicht.

Im Rahmen von KI.NRW arbeiten Sie zusammen mit anderen Expertinnen und Experten an einer Zertifizierung von Künstlicher Intelligenz. Warum ist eine Zertifizierung für Sie so wichtig und wer kann davon profitieren?
KI ist für die meisten Menschen ein Begriff wie aus der Science-Fiction. Ich kann mir ungefähr vorstellen, wie die Bremse meines Autos funktioniert, auch wenn ich sie nicht reparieren könnte. Deshalb kann ich beurteilen, ob ich mich auf sie verlassen kann. Künstliche Intelligenz ist für die meisten Menschen eine Black Box, weil ohne Expertenwissen nicht erkennbar ist, was genau der Algorithmus macht und wie er funktioniert. Wollen die Menschen KI genauso vertrauen wie den Bremsen ihres Autos, müssen sie sich also auf ein fremdes Urteil verlassen. Deshalb ist eine Zertifizierung so wichtig: Sie sagt mir als Verbraucher, als Unternehmerin oder als Behörde, dass eine KI-Anwendung vertrauenswürdig ist.

Wenn technische autonome Systeme immer »intelligenter« werden und zunehmend unsere Lebenswelt bevölkern, braucht es dann vielleicht irgendwann auch so etwas wie einen »speziellen rechtlichen Status für Roboter« im Sinne einer »elektronischen Person«, wie es in einem Bericht an die EU-Kommission 2017 bereits gefordert wurde?
Da muss man genau differenzieren. Der Begriff der »elektronischen Person« suggeriert, dass KI in irgendeiner Form mit dem Menschen gleichgestellt, also zum Beispiel durch eigene Rechte geschützt wird. Das ist aber nicht gemeint und wäre aus meiner Sicht auch nicht zulässig oder sinnvoll. Die »elektronische Person«, von der in dem Bericht an die EU-Kommission die Rede ist, betrifft die Haftungsfrage: Ab einem gewissen Grad der Autonomie können auch die Entwickler nicht mehr genau vorhersagen, wie sich künstliche Intelligenz verhält. Wenn wir uns als Gesellschaft entschließen, diese Systeme um ihrer wirtschaftlichen oder sonstigen Vorteile willen trotzdem einzusetzen, muss es einen Ausgleich für die dadurch gefährdeten Menschen geben. Die »elektronische Person« stellt dann eine Haftungsmasse dar, aus der durch die KI verursachte Schäden ersetzt werden können – vergleichbar am ehesten mit der Haftpflichtversicherung beim Auto.

Im Rahmen der KI.NRW-Jahrestagung 2020 hat Frau Prof. Dr. Dr. Rostalski das Thema Zertifizierung von Künstlicher Intelligenz in ihrem Vortrag »Wertorientierte KI-Gestaltung« vertiefend dargelegt. Den Vortrag können Sie hier sehen.    

Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski ist Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und promovierte dort von 2009 bis 2011 zu dem Thema »Gesinnung und Straftat. Besinnung auf ein rechtsstaatliches Strafrecht«. Im Anschluss an ihre zweite juristische Staatsprüfung 2013 verbrachte sie Forschungsaufenthalte an der Nanjing Universität (China) und der Seoul Universität (Korea). Für ihre Habilitationsschrift »Der Tatbegriff im Strafrecht« erhielt Frauke Rostalski Förderungen durch die Daimler und Benz-Stiftung, die Deutsche Forschungsgemeinschaft (»Eigene Stelle«) sowie die Fazit-Stiftung. Von 2016 bis 2017 verbrachte sie einen durch Fellowships der Volkswagen-Stiftung, des DAAD sowie des Marie-Curie-Programms der Europäischen Union finanzierten Forschungsaufenthalt an der State University of New York, Buffalo (NY, USA). 2017 wurde ihr die venia legendi für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie, Wirtschaftsstrafrecht, Medizinstrafrecht und Rechtsvergleichung durch die Philipps-Universität Marburg verliehen. In demselben Jahr promovierte sie im Fach Philosophie zu dem Thema »Das Natürlichkeitsargument bei biotechnologischen Maßnahmen« an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Frauke Rostalski ist Mitglied mehrerer wissenschaftlicher Vereinigungen wie beispielsweise der Arbeitsgemeinschaft »Verantwortung: Künstliches Intelligenz und Maschinelles Lernen« an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. An der Universität zu Köln gründete sie die interdisziplinäre Forschungsstelle zum Thema »Recht und Ethik der digitalen Transformation«. Seit Januar 2019 ist sie im Zertifizierungsprojekt KI.NRW zuständig für den Bereich »Recht« und berät im Ethikbeirat des Landes Nordrhein-Westfalen zu Fragen der Digitalisierung. Seit April 2020 ist sie Mitglied des Deutschen Ethikrats. Frauke Rostalski forscht und publiziert zu folgenden Themen: Grundlagen des Strafrechts und des Strafprozessrechts; Rechtsphilosophie; Wirtschaftsstrafrecht; Grenzfragen zwischen Medizin, Recht und Ethik; Herausforderungen der Digitalisierung für Recht und Moral. Als Expertin auf dem Gebiet der rechtlichen und ethischen Implikationen der Digitalisierung ist sie sowohl national als auch international eine gefragte Rednerin.