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In drei Schritten zu Ihrem Eintrag auf der KI-Landkarte

Schön, dass Sie sich für einen Eintrag auf unserer KI-Landkarte interessieren! Um den Eintragungsprozess so einfach wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie, die folgenden Abschnitte sorgfältig zu lesen. Machen Sie sich zunächst mit den Voraussetzungen für eine Eintragung vertraut und prüfen Sie dann, an welcher Stelle oder welchen Stellen (Wirtschaft, Forschung oder Qualifizierung) der KI-Landkarte eine Eintragung für Ihre Einrichtung erfolgen kann. Füllen Sie im Anschluss den/die entsprechenden Steckbrief/e aus und senden Sie die Dokumente an ki-landkarte@iais.fraunhofer.de. Nachdem der Eintrag vorgenommen wurde, erhalten Sie eine Bestätigungsnachricht.

1. Allgemeine Aufnahmeregelungen lesen

Voraussetzung für eine Eintragung auf der KI-Landkarte ist ein Geschäftssitz in Nordrhein-Westfalen. Die Einrichtung muss außerdem einen hinreichenden Bezug zum Thema Künstliche Intelligenz nachweisen können. Dazu wurden in Anlehnung an Kersting, K., Peters, J., Rothkopf, C. (2019) KI-Schwerpunkte definiert, um die wissenschaftliche Qualität der KI-Landkarte zu gewährleisten. Im Rahmen der Informationsabfrage wird auf diese Schwerpunkte Bezug genommen. Die Definitionen finden Sie hier.

2. Zuordnungskriterien prüfen

Aktuell verfügt die KI-Landkarte über die drei Kategorien Wirtschaft, Forschung und Qualifizierung. Dem folgenden Klappmenü können Sie entnehmen, zu welcher Kategorie Ihre Einrichtung am besten passt. Sie können gerne Steckbriefe für mehrere Kategorien und/oder Unterkategorien einreichen, es muss jedoch für jede Unterkategorie ein separater Steckbrief ausgefüllt werden. Eine Universität könnte z.B. ihre Angebote unter Forschung als Forschungseinrichtung und Forschungskooperation darstellen und zudem als Studienangebot unter Qualifizierung. Wenn Sie die Aufnahmekriterien und Kategorienbeschreibungen zur Zuordnung ausdrucken möchten, stehen Ihnen hier alle Informationen als PDF zur Verfügung.

KI-Aktivitäten in Bezug auf die Unterstützung oder den Einsatz in der Wirtschaft werden auf der KI-Landkarte unter »Wirtschaft« verankert. Sie sind in »Transferzentren«, „Anbietende Unternehmen«, »KI-Produkte sowie »Anwendungsbeispiele« gegliedert.

Transferzentren

  • Als Transferzentren sind alle Organisations- und Projektstrukturen zugelassen. Transferzentren können insbesondere im öffentlichen Auftrag Angebote für die Wirtschaft zur Verfügung stellen.
  • Es ist nachzuweisen, dass Maßnahmen für die Wirtschaft angeboten werden, die zur Vernetzung, Qualifizierung, Information, Beratung oder zum Test von KI-Themen (vgl. Definition KI-Schwerpunkte) dienen.

Beispiele für Transferzentren sind die Mittelstand 4.0 Kompetenzzentren, die digiHubs, it’s OWL, etc.

Anbietende Unternehmen

  • Als Anbietende Unternehmen sind alle Unternehmensformen, (ausgenommen freiberuflich oder gewerblich tätige Einzelpersonen, sog. »Freelancer« und Kleinstunternehmen unter einer Mindestmitarbeiterzahl von 3 Personen) zugelassen, wobei nur solche Akteure gelistet werden, die mit ihren Produkten und Dienstleistungen auf dem Markt agieren und somit andere Wirtschaftsakteure erreichen möchten.
  • Da für die Entwicklung von KI grundsätzlich interdisziplinäre Data Science-Teams nötig sind, beträgt die Mindestmitarbeiterzahl 3 Personen, unabhängig von der Unternehmensform.
  • Anbietende Unternehmen müssen KI-Projekterfahrung (mindestens ein prüfbares Projekt mit Kundenreferenz) vorweisen können.
  • Der Bezug zu mindestens einem KI-Schwerpunkt muss hergestellt werden.

KI-Produkte

  • Anbieter für KI-Produkte können Forschungseinrichtungen, Transferzentren sowie anbietende Unternehmen (vgl. Definitionen unter Forschung, bzw. Wirtschaft) sein.
  • Als KI-Produkte werden KI-Software, KI-Software-as-a-Service, Hardware für KI sowie intelligente Geräte (z.B. smarte Lautsprecher) gelistet.
  • Der Bezug zu mindestens einem KI-Schwerpunkt muss aufgewiesen werden.

Anwendungsbeispiele

  • Als Anwendungsbeispiele werden zum einen Projekte bezeichnet, die zu laufenden Anwendungen im Wirtschaftskontext geführt haben und zum anderen Demonstratoren und Testläufe, die eine zeitlich umrissene Periode umfasst haben und bereits abgeschlossen sind.
  • Anwendungsbeispiele dienen als Best Practices.
  • Der Bezug zu mindestens einem KI-Schwerpunkt muss aufgewiesen werden.

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Sinne des Wissensaufbaus sind auf der KI-Landkarte unter „Forschung“ verankert und in „Forschungsprojekte/ -kooperationen“ sowie „Forschungseinrichtungen“ gegliedert. Der Forschungsbezug zu mindestens einem der definierten KI-Schwerpunkte muss für die Aufnahme nachgewiesen werden.

Forschungsprojekte/ -kooperationen

  • Ein Forschungsprojekt ist ein zeitlich begrenztes Vorhaben mit einem externen Fördergeber und oft mehreren Forschungspartnern. Projektziele, -ergebnisse und Verwertung werden vorab vertraglich vereinbart. In einem Forschungsprojekt werden mindestens die Projektberichte veröffentlicht.
  • Eine Forschungskooperation ist eine mittel- bis langfristig angelegte Zusammenarbeit gleichberechtigter Partner.  Sie ist arbeitsteilig, zielorientiert aber ergebnisoffen, Erfolg ist nicht geschuldet.

Forschungseinrichtungen

Eine Hochschule besteht aus mehreren Fachbereichen (Fakultäten). An den Fachbereichen sind verschiedene Institute angesiedelt. Die Institute selbst bestehen aus mehreren Abteilungen. Nicht alle Abteilungen eines Instituts müssen sich mit KI beschäftigen. Eine Forschungsgesellschaft besteht aus Forschungsverbünden. An den Forschungsverbünden sind verschiedene Institute beteiligt. Die Institute selbst bestehen aus mehreren Abteilungen. Auch hier müssen sich nicht alle Abteilungen mit KI beschäftigen. Die Informationsabfrage im Rahmen der KI-Landkarte erfolgt auf der Ebene „Institute“ (vgl. Abbildung 1: Struktur der Hochschulen und Forschungsgesellschaften).

Qualifizierungsangebote im Sinne des Wissens- und Kompetenzaufbaus sind auf der KI-Landkarte unter „Qualifizierung“ verankert und in „Berufliche Weiterbildung“ und „Studienangebote“ gegliedert.

Berufliche Weiterbildung

  • Anbieter für Berufliche Weiterbildung können Forschungseinrichtungen, Transferzentren sowie anbietende Unternehmen (vgl. Definitionen unter Forschung, bzw. Wirtschaft) sein.
  • Als Berufliche Weiterbildung wird eine solche bezeichnet, die eine vorhandene berufliche oder akademische Vorbildung vertieft oder erweitert. Sie findet in der Form von organisiertem Lernen statt.
  • Inhaltlich muss der Bezug zu mindestens einem der definierten KI-Schwerpunkte nachgewiesen werden.
  • Als Abschluss erhalten die Teilnehmenden mindestens eine Teilnahmebestätigung.
  • Für die Durchführung ist jedes Format zugelassen (vor Ort, blended learning, rein online, etc.).
  • Das Qualifikationsangebot sollte keinen einmaligen Charakter haben, sondern muss in regelmäßigen Abständen angeboten werden.

Studienangebot

  • Anbieter eines Studienangebotes können Hochschulen des Landes sein (vgl. Definition unter Forschung).
  • Unter Studienangebote werden sowohl Bachelor- als auch Masterstudiengänge gefasst, die in Form eines Präsenz- oder Fernstudiums durchgeführt werden.
  • Inhaltlich muss der Bezug zu mindestens einem der definierten KI-Schwerpunkte nachgewiesen werden.

3. Antrag ausfüllen

Wenn Sie eine Zuordnung vorgenommen haben, können Sie nun über die blauen Buttons den oder die entsprechende/n Steckbrief/e zur Eintragung herunterladen. Bitte füllen Sie den/die Steckbrief/e vollständig aus und senden Sie ihre Dokumente an ki-landkarte@iais.fraunhofer.de. Wenn Ihre Einrichtung online ist, werden wir Sie per Mail benachrichtigen.

Bitte beachten Sie: Die Aufnahme eines Eintrages setzt eine neutrale Darstellung der Inhalte unter Verzicht auf werbliche Sprache voraus. Extremistische, diskriminierende und sexuell belästigende Inhalte werden grundsätzlich ausgeschlossen. Für die Richtigkeit und Aktualität der Inhalte und Informationen übernimmt KI.NRW keine Haftung. Ein Anspruch auf Veröffentlichung in der KI-Landkarte besteht nicht.