Finanzverwaltung in NRW nutzt Künstliche Intelligenz © peshkova – stock.adobe.com
KI-Chatbots nun offiziell zur Unterstützung im Arbeitsalltag freigegeben
Die Beschäftigten der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung dürfen ab sofort generative KI-Anwendungen wie ChatGPT und Co. dienstlich nutzen – etwa zur Texterstellung oder Bildgenerierung. Ein aktueller Erlass des Finanzministeriums schafft die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen dafür.
Mit der Freigabe generativer KI-Anwendungen in der Finanzverwaltung sendet NRW ein klares Signal: Die Landesverwaltung möchte die Potenziale neuer Technologien aktiv nutzen. Ob bei der Recherche allgemeiner Rechtsfragen, der Erstellung interner Vermerke oder beim Entwurf von Broschürentexten – KI-Tools wie ChatGPT oder Google Gemini bieten neue Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Arbeitserleichterung. Auch bei der Gestaltung von Flyern, Kampagnen oder digitalen Informationsangeboten können Bildgeneratoren künftig unterstützen.
Klare Vorgaben für einen verantwortungsvollen Einsatz
Der Erlass des Finanzministeriums formuliert klare Regeln für den Einsatz von KI. Vertrauliche oder dienstliche Geheimnisse dürfen nicht in die Systeme eingegeben werden. Alle Ergebnisse müssen sorgfältig auf Richtigkeit, Plagiate und diskriminierende Inhalte geprüft werden. Die Verantwortung für den Vorgang liegt bei den Mitarbeitenden – die KI ist ein Hilfsmittel, kein Ersatz für fachliches Urteilsvermögen. Eine begleitende Handreichung unterstützt die Beschäftigten beim sicheren Einsatz.
Digitale Transformation im öffentlichen Dienst
Finanzminister Marcus Optendrenk betont die Chancen digitaler Technologien bei gleichzeitiger Wahrung von Verantwortung und Qualität: »Wenn der Einsatz moderner Technologien unseren Beschäftigten die Arbeit erleichtert und zugleich den Service für Bürgerinnen und Bürger optimieren kann, müssen wir ihn ermöglichen – natürlich in klaren Grenzen. Diese Leitplanken geben unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Handlungssicherheit und dienen dem Schutz derjenigen, für die unsere Finanzverwaltung arbeitet. KI gehört jetzt zu unserem Alltag – die Finanzverwaltung als digitalste Verwaltung Deutschlands soll deren Chancen nutzen können.« Mit dem Erlass schafft das Ministerium daher nicht nur neue Spielräume, sondern auch verbindliche Leitlinien für den KI-Einsatz.